Hotelbuchung auf einen anderen Namen übertragen: So prüfen Sie es
Bei einer separat gebuchten Unterkunft ist ein Gastwechsel nicht automatisch erlaubt. Entscheidend sind die Bedingungen Ihrer konkreten Buchung und die schriftliche Bestätigung des Hotels oder Buchungsportals. Prüfen Sie zuerst die Rate, fragen Sie nach dem offiziellen Wechsel der hauptreisenden Person und stellen Sie die Buchung erst ein, wenn der Anbieter diesen Weg bestätigt hat. Für Pauschalreisen gelten eigene Regeln.
Offizielle Quellen:EU-Regeln für Pauschalreisen (Deutsch)Einzelbuchung oder Pauschalreise?
Klären Sie zuerst, was Sie gekauft haben:
Nur Unterkunft: Die EU-Regeln zur Übertragung einer Pauschalreise gelten nicht für eine separat gebuchte Unterkunft. Prüfen Sie deshalb die Buchungsbedingungen und fragen Sie den Vertragspartner nach dem Verfahren für einen Gastwechsel.
Offizielle Quellen:EU-Regeln für Pauschalreisen (Deutsch)Pauschalreise: Enthält ein Vertrag mehrere Reiseleistungen als Pauschalreise, kann in Deutschland § 651e BGB gelten. Dann kann eine andere Person unter den gesetzlichen Voraussetzungen in den Pauschalreisevertrag eintreten.
Offizielle Quellen:§ 651e BGB — Vertragsübertragung
Diese Fragen sollten Sie dem Anbieter stellen
Nennen Sie die Buchungsnummer nur im geschützten Kontakt mit Hotel oder Buchungsportal. Fragen Sie schriftlich:
Darf die hauptreisende Person bei genau dieser Rate ersetzt werden?
Muss der Wechsel über das Hotel, das Portal oder den Reiseveranstalter erfolgen?
Welche Kosten und welche Frist gelten für diese konkrete Buchung?
Welche Bestätigung erhält die neue reisende Person nach dem Wechsel?
Bleiben Datum, Zimmerkategorie, Verpflegung und weitere Leistungen unverändert?
Sonderfall Pauschalreise
Nach § 651e BGB kann die reisende Person innerhalb einer angemessenen Frist auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass eine dritte Person in den Pauschalreisevertrag eintritt. Eine Mitteilung, die dem Reiseveranstalter spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, ist nach dem Gesetz rechtzeitig. Der Veranstalter darf widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reiseanforderungen nicht erfüllt.
Offizielle Quellen:§ 651e BGB — VertragsübertragungZusätzliche Kosten dürfen nur verlangt werden, soweit sie angemessen und tatsächlich entstanden sind. Der Reiseveranstalter muss ihre Höhe nachweisen. Das ist keine allgemeine Gebührenzusage für einzelne Hotelbuchungen.
Offizielle Quellen:§ 651e BGB — VertragsübertragungVor einer Anzeige auf SpareHolidays
SpareHolidays kann den Anbieter nicht zu einem Gastwechsel verpflichten. Eine Anzeige ist nur ein Marktplatzangebot und garantiert weder Verkauf noch Übertragung.
Bestätigen Sie den offiziellen Gastwechsel für genau diese Buchung.
Schwärzen Sie Buchungsnummern, Kontaktdaten und Zahlungsdaten in öffentlichen Nachweisen.
Beschreiben Sie nur bestätigte Bedingungen; übernehmen Sie keine allgemeine Hotelketten-Regel.
Stellen Sie die Buchung nicht ein, wenn der Anbieter den Wechsel ablehnt oder die Antwort unklar bleibt.
Häufige Fragen
Gibt es ein allgemeines Recht, eine einzelne Hotelbuchung zu übertragen?
Die EU-Regeln zur Übertragung von Pauschalreisen gelten nicht für eine Unterkunft, die separat gebucht wurde. Prüfen Sie die konkrete Buchung und holen Sie die Bestätigung des Vertragspartners ein.
Offizielle Quellen:EU-Regeln für Pauschalreisen (Deutsch)Wie hoch ist die Gebühr für einen Gastwechsel?
Für einzelne Hotelbuchungen nennt dieser Leitfaden keinen Pauschalbetrag. Fragen Sie den zuständigen Anbieter nach den Bedingungen Ihrer Buchung. Bei einer Übertragung nach § 651e BGB dürfen nur angemessene, tatsächlich entstandene Mehrkosten verlangt werden; der Veranstalter muss sie nachweisen.
Offizielle Quellen:§ 651e BGB — VertragsübertragungKann SpareHolidays den Namen in der Buchung ändern?
Nein. Der Gastwechsel erfolgt ausschließlich über den offiziellen Prozess des Hotels, Buchungsportals oder Reiseveranstalters.
Nächster Schritt
Der Marktplatz und alle Transaktionsschritte sind derzeit auf Englisch.